Was ist das D-Arzt-Verfahren?
Für gesetzlich Unfallversicherte gilt: Schul- und Arbeitsunfälle werden durch das Durchgangsarzt-Verfahren geregelt (kurz: D-Arzt-Verfahren). Ein D-Arzt verfügt über besondere unfallmedizinische Erfahrung und gewährleistet die schnelle und sachgerechte Versorgung des Unfallverletzten. Er wird sich auch um die Nachsorge kümmern.
Kostenträger ist nicht wie sonst die Krankenkasse, sondern die gesetzliche Unfallversicherung. Die Abwicklung übernimmt das MVZ für Sie.
Anerkannte Versorgung im MVZ Rottal-Inn Pfarrkirchen
Das MVZ Rottal-Inn Pfarrkirchen ist von den gesetzlichen Unfallversicherungen im Rahmen des sogenannten Durchgangsarzt-Verfahrens zur Versorgung von Kindergarten, Schul- und Arbeitsunfällen zugelassen.
Wann müssen Sie zum D-Arzt?
Gesetzlich Unfallversicherte müssen sich nach einem Kindergarten-, Schul- oder Arbeitsunfall so schnell wie möglich beim D-Arzt vorstellen. Das gilt auch für Unfälle, die auf dem Weg geschehen.
Falls der erstversorgende Arzt kein D-Arzt ist, so ist er verpflichtet, den Verletzten bei einem D-Arzt vorzustellen.
Wer ist gesetzlich unfallversichert?
Gesetzlich unfallversichert sind:
• Angestellte
• freiwillig Versicherte und Unternehmer
• Schul- und Kindergartenkinder
Wird eine Überweisung benötigt?
Sie brauchen für den D-Arzt keine Überweisung.